Weiterbildungszertifikate
Allgemeine Informationen
Zur Sicherstellung der Qualität von Weiterbildungszertifikaten wurden an der Hochschule München Standards festgelegt:
Qualitätssicherung
Zertifikate der Hochschule München müssen inhaltlich und fachlich dem Niveau von Teilen eines Studienganges entsprechen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in den einzelnen Satzungen festgelegt. Die TeilnehmerInnen an den Zertifikaten müssen in der Regel als Zulassungsvoraussetzung die Hochschulzugangsberechtigung haben.
Studierbarkeit
Der Studienumfang eines Zertifikates muss mindestens 10 ECTS-Kreditpunkte betragen und sollte 30 ECTS-Kreditpunkte nicht überschreiten. Im Rahmen der geltenden Studien- und Prüfungsordnungen können die in Zertifikaten erworbenen ECTS-Kreditpunkte auf die Studienleistungen in Studiengängen angerechnet werden.
Qualifikationen der Lehrpersonen
Für die Lehrtätigkeit in Zertifikaten wird die gleiche Qualifikation vorausgesetzt, die auch für die Lehrbefugnis an der Fachhochschule München notwendig ist. Für die interne Evaluation der Lehrangebote der Zertifikate gelten die gleichen Regeln wie für die Lehrveranstaltungen der Hochschule München.